Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tropea Web Solutions · Inhaber: Dennis Tropea · 70806 Kornwestheim · Stand: 22. Juli 2026 (Fassung 2)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Tropea Web Solutions, Inhaber Dennis Tropea (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden über die Erstellung und den Erwerb von Websites (wahlweise gegen Einmalzahlung oder in Raten) sowie über deren Pflege, Betrieb und damit verbundene Leistungen.
(2) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss in Textform, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Bei Ratenzahlung nach § 5 Abs. 2 gibt er hierzu seine Gewerbeanmeldung, Handelsregister- oder Steuernummer an; der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertragsschluss ohne diese Angabe abzulehnen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar. Die dort genannten Erstellungspreise und Raten sind „ab“-Preise. Die verbindliche Vergütung, bei Ratenzahlung zusätzlich Höhe und Anzahl der Raten sowie der Gesamtbetrag, und die Vergütung eines Service- oder Pflegepakets ergeben sich abschließend aus dem individuellen Angebot in Textform. Einmal vereinbarte Raten sind für die gesamte Ratenlaufzeit fest; eine einseitige Erhöhung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde erhält ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot unterschrieben zurücksendet oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
§ 3 Website-Erstellung, Korrekturen und Abnahme
(1) Der Auftragnehmer erstellt die Website nach dem im Angebot beschriebenen Leistungsumfang (z. B. One-Page „Sichtbar“ oder Website „Komplett“).
(2) Im Festpreis enthalten sind zwei Korrekturschleifen: Der Kunde erhält den Entwurf und kann zweimal gesammelt Änderungswünsche mitteilen, die im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs umgesetzt werden. Weitere Korrekturrunden oder Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zu 89 € pro Stunde berechnet; der Auftragnehmer weist vorher darauf hin.
(3) Nach Fertigstellung erklärt der Kunde die Abnahme in Textform (z. B. per E-Mail) oder telefonisch bzw. persönlich mit anschließender Bestätigung in Textform durch den Auftragnehmer. Die Website gilt ferner als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt. Auf den Beginn dieser Frist und die Abnahmewirkung des Schweigens weist der Auftragnehmer bei Bereitstellung in Textform ausdrücklich hin.
§ 4 Service- und Pflegepakete
(1) Der Auftragnehmer bietet laufende Betreuung in Paketen an (derzeit „Basis“, „Komfort“, „Rundum“). Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung bzw. Preisliste. Zur Betreuung können je nach Paket insbesondere gehören:
- Verwaltung von Hosting, Domain und SSL-Zertifikat
- Backups, technische Updates und Sicherheitsüberwachung
- inhaltliche Änderungen an der Website (z. B. Preise, Öffnungszeiten, Texte, Bilder)
- Performance- und Sicherheits-Checks
- Pflege des Google-Business-Profils
- grundlegende Suchmaschinen-Pflege (SEO-Basisoptimierung)
- Auswertung der Website-Statistik und monatlicher Kurzreport (Paket „Rundum“)
- technische Hilfe rund um die Website („IT-Hilfe“) und Beratung in angemessenem Umfang
(2) Änderungswünsche werden in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen begonnen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang umgesetzt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Im Paket enthaltene Änderungskontingente (z. B. „Änderungen bis 1 Std. / Monat“) gelten je Kalendermonat; nicht genutzte Kontingente werden nicht auf Folgemonate übertragen. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach vorheriger Mitteilung mit 89 € pro Stunde berechnet.
(4) Nicht Bestandteil der Pakete sind insbesondere: vollständige Redesigns, neue Unterseiten, Logo- und Printdesign, die Erstellung ganzer Textseiten sowie Werbekampagnen. Solche Leistungen erfolgen nach Aufwand oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots.
(5) Freiwilligkeit und Unabhängigkeit. Ein Service- oder Pflegepaket ist eine freiwillige Zusatzleistung. Es ist weder Voraussetzung für die Erstellung oder den Erwerb einer Website noch Bedingung dafür, dass dem Kunden die Rechte nach § 9 zustehen oder ihm die Website-Dateien herausgegeben werden. Ein Paket kommt ausschließlich durch gesonderte Vereinbarung zustande; ein automatischer Beginn, eine automatische Verlängerung oder ein automatischer Übergang aus einem anderen Vertrag findet nicht statt. Es besteht keine Mindestlaufzeit; für Beginn, Laufzeit, Kündigung und die Folgen der Kündigung gilt § 11 Abs. 1 bis 3.
(6) Jährliche Vorauszahlung. Der Kunde kann ein Service- oder Pflegepaket wahlweise monatlich oder für zwölf Monate im Voraus zahlen. Bei Vorauszahlung für zwölf Monate gewährt der Auftragnehmer einen Rabatt von 10 % auf die Summe der zwölf Monatsbeträge. Durch die Vorauszahlung entsteht keine Mindestlaufzeit; das Kündigungsrecht nach § 11 Abs. 1 bleibt unberührt.
(7) Abrechnung bei Beendigung innerhalb eines vorausbezahlten Zeitraums. Endet der Vertrag vor Ablauf eines vorausbezahlten Zeitraums, rechnet der Auftragnehmer die bis zum Vertragsende tatsächlich bezogenen Monate zum regulären Monatspreis ab und erstattet den Restbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Der Rabatt nach Abs. 6 entfällt in diesem Fall, weil er allein die Gegenleistung für die Zahlung eines vollen Jahres im Voraus ist. Der Kunde zahlt dadurch in keinem Fall mehr, als er bei monatlicher Zahlung gezahlt hätte. Beispiel: Paket „Komfort“ zu 59 € monatlich, Jahresvorauszahlung 637,20 €. Endet der Vertrag nach fünf bezogenen Monaten, werden 5 × 59 € = 295 € abgerechnet und 342,20 € erstattet. Kündigt der Auftragnehmer oder beruht die Kündigung des Kunden auf einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, bleibt der Rabatt erhalten; erstattet wird dann der auf die nicht bezogenen Monate entfallende Anteil der gezahlten Vergütung (im Beispiel: 7/12 von 637,20 € = 371,70 €).
(8) Paketwechsel. Der Kunde kann jederzeit zum Beginn des Folgemonats in ein anderes Service- oder Pflegepaket wechseln; eine Mitteilung in Textform bis zum letzten Tag des laufenden Monats genügt. Wurde für einen vorausbezahlten Zeitraum gezahlt, werden die bis zum Wechsel bezogenen Monate mit einem Zwölftel des vorausbezahlten Jahresbetrags je angefangenem Monat angesetzt; der verbleibende Betrag wird auf die Vergütung des neuen Pakets angerechnet, ein Überschuss wird innerhalb von 14 Tagen erstattet. Der Rabatt nach Abs. 6 bleibt beim Wechsel erhalten. Abs. 7 gilt nur, wenn der Vertrag ohne Anschlusspaket endet.
§ 5 Erwerb der Website: Einmalzahlung und Ratenzahlung
(1) Einmalzahlung. Der Kunde erwirbt die für ihn erstellte Website gegen die im Angebot vereinbarte Vergütung. Mit vollständiger Zahlung stehen ihm die Rechte nach § 9 Abs. 1 zu; der Auftragnehmer stellt ihm sämtliche Website-Dateien einschließlich Quellcode ohne gesonderte Vergütung bereit (§ 9 Abs. 4). Eine Ablöse-, Übergabe-, Freischalt- oder Abschlussgebühr wird nicht erhoben. Der laufende Betrieb der Website (Hosting, Domain, SSL, Backups) ist im Erstellungspreis nicht enthalten. Der Auftragnehmer richtet die erforderlichen Dienste auf den Namen des Kunden ein (§ 12 Abs. 1) und verwaltet sie nur, solange ein Service- oder Pflegepaket besteht. Besteht kein Paket, trägt und verwaltet der Kunde diese Dienste und ihre laufenden Kosten ab Abnahme selbst; der Auftragnehmer weist ihn darauf vor Abnahme in Textform hin.
(2) Ratenzahlung. Anstelle der Einmalzahlung kann die Vergütung nach Vereinbarung in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt werden. Für die Einstiegspakete beträgt die Rate derzeit ab 85 € monatlich für die One-Page „Sichtbar“ (Gesamtbetrag ab 1.020 €) und ab 150 € monatlich für die Website „Komplett“ (Gesamtbetrag ab 1.800 €). Bei einem über den Einstiegspreis hinausgehenden Leistungsumfang werden Ratenhöhe und Gesamtbetrag im Angebot entsprechend angepasst; maßgeblich sind allein die dort ausgewiesenen Beträge, die für die gesamte Ratenlaufzeit verbindlich sind. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Der Gesamtbetrag bei Ratenzahlung liegt geringfügig über dem Einmalpreis (beim Einstiegspaket 30 € bzw. 10 €); der Unterschied ist im Angebot betragsmäßig ausgewiesen. Weitere Zinsen, Gebühren oder Aufschläge werden nicht berechnet. Absatz 1 Satz 4 bis 6 (laufender Betrieb) gilt entsprechend.
(3) Kein Dauerschuldverhältnis. Die Ratenzahlung ist eine reine Zahlungsvereinbarung über die einmalige Vergütung. Sie ist kein Miet-, Leasing-, Abonnement- oder sonstiges Dauerschuldverhältnis und unterliegt keinem ordentlichen Kündigungsrecht; die vereinbarten Raten sind bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtbetrags verbindlich geschuldet. Mit Zahlung der letzten Rate ist der Vertrag vollständig erfüllt und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung, eine Anschlussvergütung oder ein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Service- oder Pflegepaket findet nicht statt (§ 4 Abs. 5).
(4) Rechtevorbehalt bis zur letzten Rate. Die Einräumung der Rechte nach § 9 Abs. 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der vollständigen Zahlung sämtlicher Raten. Bis dahin räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Website ab Abnahme uneingeschränkt zu betreiben, ihre Inhalte zu nutzen sowie sie inhaltlich und gestalterisch ändern zu lassen (§ 39 Abs. 1 UrhG). Die Website-Dateien einschließlich Quellcode verwaltet der Auftragnehmer bis zum Eintritt der Bedingung; die Herausgabe nach § 9 Abs. 4 erfolgt mit vollständiger Zahlung. Der Kunde kann jederzeit vorzeitig ablösen (Abs. 6); mit Ausgleich des Gesamtbetrags erhält er unverzüglich sowohl die Rechte nach § 9 Abs. 1 als auch die Dateien. Dieses vorläufige Recht ist ausschließlich unter den Voraussetzungen des Abs. 5 widerruflich. Überträgt der Kunde seinen Betrieb im Ganzen oder in wesentlichen Teilen, geht das vorläufige Nutzungsrecht auf den Erwerber über, sofern dieser in die noch offenen Ratenverbindlichkeiten eintritt und der Kunde den Übergang dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform anzeigt (§ 34 Abs. 3 S. 1 UrhG); im Übrigen ist das vorläufige Nutzungsrecht nicht übertragbar. Mit dem Eingang der letzten Rate treten die Rechte nach § 9 Abs. 1 automatisch und ohne weitere Erklärung ein. Klarstellend: An Software, Quellcode und digitalen Inhalten besteht kein Eigentum im sachenrechtlichen Sinn; zur Bedeutung der Formulierung, die Website „gehöre dem Kunden“, gilt § 9 Abs. 2.
(5) Verzug während der Ratenlaufzeit. Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug und erreicht der rückständige Betrag mindestens 10 % des Gesamtbetrags nach Abs. 2, kann der Auftragnehmer ihn unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Textform und unter Hinweis auf die Folgen zur Zahlung auffordern. Verstreicht die Nachfrist erfolglos, kann der Auftragnehmer wahlweise
- a) die gesamte offene Restforderung sofort fällig stellen; das vorläufige Nutzungsrecht nach Abs. 4 bleibt in diesem Fall bestehen, oder
- b) sich vom Vertrag lösen. Vor der Abnahme geschieht dies durch Kündigung aus wichtigem Grund; die Vergütung richtet sich dann nach § 11 Abs. 5, bereits gezahlte Raten werden angerechnet, ein Überschuss wird innerhalb von 14 Tagen erstattet. Nach der Abnahme geschieht dies durch Rücktritt in Textform (§ 323 BGB), und nur, sofern die offene Restforderung im Zeitpunkt der Erklärung mindestens 25 % des Gesamtbetrags beträgt; liegt sie darunter, verbleibt es bei Buchstabe a. Mit Zugang der Rücktrittserklärung erlischt das vorläufige Nutzungsrecht nach Abs. 4 mit einer Auslauffrist von vier Wochen, die Rechte nach § 9 Abs. 1 entstehen nicht, und der Kunde stellt die Nutzung der Website nach Ablauf der Auslauffrist ein. Die Rückabwicklung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 346 ff. BGB); der Kunde schuldet insbesondere Wertersatz für die bis zum Wirksamwerden des Rücktritts gezogenen Nutzungen, der auf die zu erstattenden Raten angerechnet wird. Ein Überschuss wird innerhalb von 14 Tagen erstattet. § 11 Abs. 5 findet auf diesen Fall keine Anwendung.
Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere auf Verzugszinsen (§ 288 BGB), bleiben unberührt. Für die Aussetzung laufender Dienste gilt ergänzend § 8 Abs. 2.
(6) Vorzeitige Ablösung. Der Kunde kann offene Raten jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zahlen. Mit Ausgleich des Gesamtbetrags treten die Rechte nach § 9 Abs. 1 sofort ein und die Website-Dateien werden nach § 9 Abs. 4 herausgegeben. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
§ 6 Mitwirkung, Inhalte und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Erstellung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung und erteilt Freigaben zügig.
(2) Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er sichert zu, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. er zur Nutzung berechtigt ist, und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Betreiber der Website ist der Kunde. Für die auf der Website veröffentlichten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Preis-, Produkt- und Leistungsangaben) ist ausschließlich der Kunde als Betreiber verantwortlich; er haftet für deren Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit. Der Auftragnehmer erbringt insoweit nur die technische Umsetzung und schuldet keine inhaltliche Prüfung der vom Kunden verantworteten Inhalte.
(4) Rechtstexte (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufs- und Cookie-Hinweise) auf der Website des Kunden liegen in dessen Verantwortung. Vom Auftragnehmer bereitgestellte oder eingebundene Rechtstexte und Vorlagen sind unverbindliche Muster und stellen keine Rechtsberatung dar; für ihre inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Rechtskonformität und Aktualität dieser Texte selbst verantwortlich und trägt dafür Sorge, dass sie, soweit erforderlich, fachkundig (z. B. anwaltlich) geprüft und aktuell gehalten werden.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Einmalzahlung. Die Vergütung für die Website-Erstellung ist bei vereinbarter Einmalzahlung nach Abnahme und Rechnungstellung fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Der Auftragnehmer kann bei Vertragsschluss eine Anzahlung von bis zu 30 % der vereinbarten Vergütung bzw. des Gesamtbetrags nach § 5 Abs. 2 verlangen; sie wird auf die Schlussrechnung bzw. auf die erste Rate angerechnet. Der gesetzliche Anspruch auf Abschlagszahlungen nach § 632a BGB bleibt unberührt.
(2) Raten. Ist Ratenzahlung nach § 5 Abs. 2 vereinbart, ist die erste Rate innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme und Rechnungstellung fällig. Die weiteren elf Raten sind jeweils zum dritten Werktag der elf Kalendermonate fällig, die auf den Kalendermonat folgen, in dem die erste Rate fällig geworden ist. Anzahl der Raten, Ratenhöhe und Gesamtbetrag ergeben sich aus dem Angebot; der Auftragnehmer stellt dem Kunden mit der ersten Rechnung einen Zahlungsplan mit allen Fälligkeitsterminen in Textform bereit.
(3) Laufende monatliche Vergütungen (Service- und Pflegepakete, E-Mail-Postfächer, gesondert vereinbarte Dienste) sind jeweils monatlich im Voraus fällig, zahlbar bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats.
(4) Jährliche Vorauszahlung. Wird ein Service- oder Pflegepaket nach § 4 Abs. 6 jährlich im Voraus gezahlt, ist der um 10 % ermäßigte Jahresbetrag zu Beginn des jeweiligen Zwölfmonatszeitraums fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Für die Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung gilt § 4 Abs. 7, beim Paketwechsel § 4 Abs. 8.
(5) Zahlungsweise. Die Zahlung erfolgt per Überweisung; auf Wunsch des Kunden können wiederkehrende Zahlungen per Dauerauftrag oder SEPA-Lastschriftmandat abgewickelt werden.
(6) Alle Preise verstehen sich als Endpreise; gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
(2) Bleiben Zahlungen trotz zweier Mahnungen aus, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer weiteren Frist von 14 Tagen berechtigt, die von ihm verwalteten laufenden Leistungen auszusetzen (insbesondere Pflege, Support, Hosting- und Domain-Verwaltung, E-Mail-Postfächer) und, soweit die Website über von ihm verwaltete Dienste betrieben wird, diese vorübergehend offline zu nehmen. Voraussetzung ist, dass der rückständige Betrag mindestens eine volle Monatsvergütung bzw. 10 % des Gesamtbetrags nach § 5 Abs. 2 erreicht. Diese Befugnis besteht nur wegen offener Forderungen aus noch nicht vollständig gezahlten Raten vor Eintritt des Rechteübergangs (§ 5 Abs. 4) oder aus den ausgesetzten laufenden Leistungen selbst. Beruht die Forderung auf noch nicht vollständig gezahlten Raten, besteht die Befugnis nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 5: Verzug mit zwei aufeinanderfolgenden Raten, Erreichen der dortigen Schwelle und erfolgloser Ablauf einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen. Der Anspruch auf bereits fällige Vergütungen und offene Raten bleibt unberührt. Nach vollständigem Ausgleich werden die Leistungen unverzüglich wieder aufgenommen und die Website unverzüglich wieder online gestellt.
(3) Ist die Website vollständig bezahlt und stehen dem Kunden die Rechte nach § 9 Abs. 1 zu, darf der Auftragnehmer sie wegen offener Forderungen aus einem Service- oder Pflegepaket weder ganz noch vorübergehend vom Netz nehmen und die Website-Dateien nicht zurückhalten. Er kann in diesem Fall lediglich seine Betreuungsleistungen aussetzen und die von ihm verwalteten Dienste nach Ankündigung mit einer Frist von mindestens vier Wochen einstellen; er stellt dem Kunden zuvor die vollständigen Website-Dateien bereit, damit dieser den Betrieb selbst oder über einen Dritten fortführen kann.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Rechteeinräumung. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Kunden an allen für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Texten, Grafiken, Designs, Layouts, Programmierungen, Quellcode und Konfigurationen) ein ausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein. Es umfasst insbesondere Betrieb, Vervielfältigung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weiterentwicklung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch durch Dritte, bei einem anderen Dienstleister und für andere Vorhaben des Kunden. Der Kunde benötigt hierfür keine weitere Zustimmung. Ausgenommen sind die wiederverwendbaren Bausteine nach Abs. 3; an diesen erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im selben sachlichen Umfang. Unberührt bleiben ferner das Recht des Auftragnehmers zur Referenznennung nach § 10 sowie die Rechte Dritter nach Abs. 6. Die Ausschließlichkeit bezieht sich auf die vom Auftragnehmer selbst geschaffenen Bestandteile und auf die konkrete, individuell für den Kunden entwickelte Gesamtgestaltung der Website. An eingebundenen Bestandteilen Dritter räumt der Auftragnehmer Rechte nur nach Maßgabe des Abs. 6 ein; an vom Kunden beigestellten Inhalten (§ 6 Abs. 1) stehen dem Kunden seine eigenen Rechte zu, ohne dass es einer Einräumung durch den Auftragnehmer bedarf.
(2) Klarstellung zum Begriff „Eigentum“. An Software, Quellcode und digitalen Inhalten besteht kein Eigentum im sachenrechtlichen Sinne; das Urheberrecht selbst ist nach § 29 Abs. 1 UrhG nicht übertragbar. Soweit in Angeboten, in der Werbung, auf der Website des Auftragnehmers oder im Gespräch davon die Rede ist, dass die Website, der Quellcode, die Dateien und die Inhalte „dem Kunden gehören“, ist damit die Rechtsstellung nach Abs. 1 gemeint. Diese steht der Übertragung des Vollrechts wirtschaftlich gleich: Der Kunde kann die Arbeitsergebnisse zeitlich unbegrenzt nutzen, verändern, weitergeben und verwerten. Der Auftragnehmer willigt bereits jetzt in Änderungen, Bearbeitungen und Umgestaltungen der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte ein (§ 39 Abs. 1 UrhG) und verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, darauf, Rechte aus § 14 UrhG gegen den Kunden oder dessen Rechtsnachfolger geltend zu machen. Auf die Urheberbenennung an der Kundenwebsite (§ 13 S. 2 UrhG) verzichtet der Auftragnehmer; das Entfernen des Urheberhinweises nach § 10 ist damit jederzeit zulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die gesetzlichen Rückrufsrechte nach §§ 41, 42 UrhG gegenüber dem Kunden nicht auszuüben; die Ausübung des Rückrufsrechts wegen Nichtausübung ist für die Dauer von fünf Jahren ab Rechteeinräumung ausgeschlossen (§ 41 Abs. 4 S. 2 UrhG). Übt der Auftragnehmer ausnahmsweise ein zwingendes Rückrufsrecht aus, entschädigt er den Kunden angemessen (§ 42 Abs. 3 UrhG). Das Urheberpersönlichkeitsrecht selbst verbleibt beim Auftragnehmer und ist nicht übertragbar.
(3) Wiederverwendbare Bausteine des Auftragnehmers. Bausteine im Sinne dieses Vertrages sind ausschließlich projektübergreifend eingesetzte, nicht speziell für den Kunden entwickelte allgemeine Bestandteile, insbesondere Grundgerüste, Vorlagen, Layout- und Komponentenraster, Code-Bibliotheken, Skripte, technische Lösungen, Arbeitsweisen und Know-how. Keine Bausteine sind die individuell für den Kunden erstellten Texte, Bilder, Grafiken sowie die konkrete Gesamtgestaltung seiner Website; für diese gilt allein Abs. 1. An den Bausteinen verbleiben dem Auftragnehmer sämtliche Rechte; er darf sie weiterhin für eigene Zwecke und für andere Projekte verwenden, auch für Betriebe derselben Branche. Der Kunde erhält an den in seiner Website enthaltenen Bausteinen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht, das sachlich dieselben Nutzungsarten umfasst wie Abs. 1 und sich von diesem allein durch die fehlende Ausschließlichkeit unterscheidet. Dieser Vorbehalt beschränkt weder Nutzung, Veränderung, Weitergabe noch Weiterbetrieb der Website durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte und begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf eine gesonderte Vergütung. Der Auftragnehmer weist im Angebot oder bei der Übergabe auf die eingesetzten Bausteine hin.
(4) Herausgabe der Dateien ohne gesonderte Vergütung. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden nach vollständiger Zahlung sämtliche aktuellen Website-Dateien einschließlich Quellcode in einem gängigen, ohne Spezialsoftware nutzbaren Format bereit, ohne gesonderte Vergütung und unabhängig davon, ob ein Service- oder Pflegepaket besteht, läuft oder beendet wird. Auch während eines laufenden Service- oder Pflegepakets erfolgt die Herausgabe jederzeit auf Anforderung des Kunden innerhalb von zehn Werktagen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an den Website-Dateien wegen Forderungen aus einem Service- oder Pflegepaket besteht nicht; § 8 Abs. 2 bleibt für noch offene Raten vor Rechteübergang unberührt.
(5) Ratenzahlung. Ist Ratenzahlung vereinbart, tritt die Rechteeinräumung nach Abs. 1 erst mit vollständiger Zahlung aller Raten ein; bis dahin gilt § 5 Abs. 4, der auch die Verwaltung der Dateien während der Ratenlaufzeit regelt.
(6) Inhalte und Komponenten Dritter. Für Bestandteile Dritter (z. B. Schriftarten, Bildmaterial, Karten-, Consent- oder Formulardienste, Open-Source-Komponenten) gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Der Auftragnehmer räumt insoweit nur Rechte ein, die er selbst einräumen kann, und weist den Kunden auf bekannte Beschränkungen hin. Er übergibt mit den Website-Dateien die zugehörigen Lizenztexte und Urhebervermerke der eingebundenen Drittkomponenten sowie eine Übersicht dieser Komponenten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen bei jeder Weitergabe der Website-Dateien einzuhalten; unter der SIL Open Font License stehende Schriftarten dürfen nur zusammen mit dem Lizenztext weitergegeben und nicht isoliert verkauft werden. Setzt der Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrages Dritte ein (z. B. Fotografen, Illustratoren, Texter, Entwickler), lässt er sich von diesen die zur Erfüllung des Abs. 1 erforderlichen ausschließlichen, übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungsrechte einräumen. Ist das im Einzelfall nicht möglich, weist er den Kunden vor Einbindung des betreffenden Bestandteils in Textform auf die Beschränkung hin; insoweit gilt Abs. 1 nicht. Kontogebundene Drittdienste (z. B. Consent-Management, Statistik, Formularversand) werden nach § 12 Abs. 1 auf den Namen des Kunden geführt; für sie gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte gilt § 6 Abs. 2.
§ 10 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Kunden erstellte Website als Referenz zu nennen und zu Werbe- und Anschauungszwecken auf der eigenen Website sowie in eigenen Marketing-Unterlagen abzubilden, zu verlinken oder einzubetten; dieses Recht besteht unabhängig von der Rechteeinräumung nach § 9 Abs. 1 fort (§ 31 Abs. 3 S. 2 UrhG). Ferner darf der Auftragnehmer einen dezenten Urheberhinweis (z. B. „Webdesign: Tropea Web Solutions“) im Footer der Kundenwebsite anbringen. Der Kunde kann diesen Hinweis jederzeit entfernen oder entfernen lassen, sobald ihm die Rechte nach § 9 Abs. 1 zustehen; die Entfernung ist weder zustimmungsbedürftig noch mit Kosten oder Nachteilen für den Kunden verbunden. Der Kunde kann der Referenznennung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
§ 11 Laufzeit, Kündigung und Übergabe
(1) Service- und Pflegepakete beginnen mit dem im Angebot genannten Tag, ersatzweise mit der Freischaltung der Website; der erste angebrochene Kalendermonat wird taggenau anteilig berechnet. Sie laufen auf unbestimmte Zeit, unterliegen keiner Mindestlaufzeit und sind für beide Seiten von Beginn an mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger maßgeblich; geht sie später zu, wirkt sie zum Ende des folgenden Kalendermonats. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Ratenzahlung nach § 5 gilt Abs. 5 sowie § 5 Abs. 3 und 5.
(2) Mit Vertragsende enden ausschließlich die laufenden Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere Pflege, inhaltliche Änderungen, Updates, Sicherheitsüberwachung, Support, Hosting- und Domain-Verwaltung, E-Mail-Postfach-Verwaltung). Die Website bleibt dem Kunden erhalten; die Rechte nach § 9 und sein Besitz an den Website-Dateien bleiben unberührt, die Website wird ihm nicht entzogen. Damit die Seite ohne Unterbrechung online bleibt, übernimmt der Kunde die auf seinen Namen laufenden Dienste (Domain, Hosting, E-Mail) und deren laufende Kosten ab Vertragsende selbst (Abs. 4). Der Auftragnehmer wirkt an der Umstellung mit und kündigt sie mindestens vier Wochen vor Vertragsende in Textform an; unterbleibt die Übernahme durch den Kunden, kann die Website nach Vertragsende technisch nicht mehr erreichbar sein. Einen kostenlosen Weiterbetrieb schuldet der Auftragnehmer nach Vertragsende nicht.
(3) Übergabe und Umzug. Die Herausgabe sämtlicher Website-Dateien einschließlich Quellcode erfolgt nach § 9 Abs. 4 ohne gesonderte Vergütung. Eine Ablöse-, Übergabe-, Abschluss- oder Freischaltgebühr wird in keinem Fall erhoben; die Herausgabe ist an keine Bedingung geknüpft. Auf Wunsch unterstützt der Auftragnehmer den Kunden zusätzlich beim Wechsel zu einem anderen Anbieter (z. B. Einrichtung beim neuen Hoster, Umzug von Domain und Postfächern, technische Begleitung, Einweisung). Diese Unterstützung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Herausgabe; sie wird nach Aufwand mit 89 € pro Stunde oder zu einer vorher vereinbarten Pauschale abgerechnet. Der Auftragnehmer nennt vor Beginn eine Aufwandsschätzung in Textform.
(4) Die Domain läuft auf den Namen des Kunden und verbleibt bei ihm. Domain, Hosting-Verträge und Konten externer Drittanbieter werden entsprechend der jeweiligen Vertrags- und Eigentumsverhältnisse behandelt; ab Vertragsende trägt der Kunde die laufenden Kosten (z. B. Domain, Hosting, E-Mail) selbst.
(5) Kündigung vor Abnahme. Den Auftrag zur Website-Erstellung kann der Kunde bis zur Abnahme jederzeit kündigen (§ 648 BGB), bei Einmalzahlung ebenso wie bei vereinbarter Ratenzahlung. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Bemessungsgrundlage ist bei vereinbarter Ratenzahlung der Einmalpreis der beauftragten Leistung ohne den Ratenaufschlag nach § 5 Abs. 2; der Aufschlag entfällt, weil er allein den Zahlungsaufschub abgilt. Es wird widerleglich vermutet, dass dem Auftragnehmer 20 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist; dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen sind in voller Höhe zu vergüten. Der hiernach geschuldete Betrag wird mit Zugang der Schlussrechnung fällig; bereits gezahlte Raten werden angerechnet, ein Überschuss wird erstattet. Rechte nach § 9 Abs. 1 entstehen in diesem Fall nicht; die Herausgabe bereits erstellter Arbeitsergebnisse erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
§ 12 Konten bei Drittdiensten, Eigentum und Zahlungsübergang
(1) Für den Betrieb der Website erforderliche Konten bei Drittdiensten (insbesondere Domain-Registrar, Hosting/CDN, Google-Dienste, Consent-Management-Dienst, Formulardienst, E-Mail-Hosting) werden auf den Namen des Kunden eingerichtet; bereits vorhandene Konten oder Domains des Kunden werden weiterverwendet. Der Kunde ist von Beginn an Inhaber dieser Konten. Die Zugangsdaten werden dokumentiert und stehen dem Kunden jederzeit zur Verfügung; der Kunde behält auch nach Ende der Zusammenarbeit uneingeschränkten Zugriff.
(2) Quellcode-Verwaltung. Die technische Verwaltung des Website-Quellcodes (z. B. über GitHub) erfolgt während der Zusammenarbeit über ein Konto des Auftragnehmers, damit Änderungen kurzfristig und zuverlässig umgesetzt werden können. Dies begründet kein Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde erhält sämtliche aktuellen Website-Dateien einschließlich Quellcode nach § 9 Abs. 4, und zwar nach vollständiger Zahlung jederzeit auf Anforderung, unabhängig vom Bestand eines Service- oder Pflegepakets und ohne gesonderte Vergütung; während einer Ratenlaufzeit gilt § 5 Abs. 4. Auf Wunsch des Kunden überträgt der Auftragnehmer das für das Projekt geführte Quellcode-Repository auf ein Konto des Kunden oder richtet ihm dauerhaften Vollzugriff darauf ein, soweit dies beim jeweiligen Anbieter technisch möglich ist.
(3) Während eines laufenden Servicevertrags verwaltet der Auftragnehmer die eingerichteten Dienste im vereinbarten Umfang und trägt die dabei vereinbarten laufenden Kosten. Im Paketpreis enthaltene Kosten (z. B. Domain ab dem Paket „Komfort“) sind mit der Paketvergütung abgegolten; gesondert vereinbarte Leistungen, insbesondere E-Mail-Postfächer und weitere Domains, werden zusätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet (§ 7 Abs. 3). Ändert der Auftragnehmer die Preise dieser laufenden Leistungen, teilt er dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit; der Kunde kann die betroffene Leistung bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen. Die nach § 5 Abs. 2 vereinbarten Raten sind von Preisänderungen ausgenommen (§ 2 Abs. 1).
(4) Endet der Servicevertrag, werden laufende Kosten und Zahlungsdaten der Dienste (z. B. hinterlegte IBAN) rechtzeitig und transparent auf den Kunden umgestellt bzw. übernimmt der Kunde die Zahlungen selbst (§ 11 Abs. 4). Der Auftragnehmer wirkt an der Umstellung mit.
(5) Der Kunde stellt für die Einrichtung eine E-Mail-Adresse bereit, auf die er selbst Zugriff hat, stimmt der Einrichtung der erforderlichen Konten in seinem Namen zu und wirkt bei Bestätigungscodes und Freigaben der Dienste zeitnah mit.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Klarstellend: Auf die Erstellung der Website findet Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) mit Abnahme nach § 3 Abs. 3 Anwendung. Die Bezeichnung als „Kauf“ oder „Kauf in Raten“ in Angeboten und in der Werbung beschreibt allein die wirtschaftliche Gestaltung und die Zahlungsweise; sie begründet keine Anwendung des Kaufrechts und verkürzt keine gesetzlichen Rechte des Kunden.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt oder deren Verwendung er anweist, haftet der Kunde (§ 6 Abs. 2).
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Daten) auch bei ihm verfügbar bleiben.
§ 14 Verfügbarkeit und Drittanbieter
Die technische Infrastruktur wird teilweise über externe Dienstleister (z. B. Cloudflare, Hosting-Anbieter oder andere Drittanbieter) bereitgestellt; eine Verfügbarkeit von 100 % kann daher nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gemeldete oder festgestellte Störungen zeitnah zu prüfen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben oder an den zuständigen Dienstleister weiterzuleiten. Wartungsarbeiten, technische Änderungen oder Ausfälle durch externe Anbieter stellen keinen Vertragsverstoß dar, sofern sie nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden.
§ 15 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Hosting eines Kontaktformulars der Kundenwebsite), schließt der Auftragnehmer vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und stellt diese dem Kunden zur Verfügung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Übergangsregelung. Diese AGB gelten für Verträge, die ab dem 22. Juli 2026 geschlossen werden. Für zuvor geschlossene Verträge, insbesondere solche nach dem bisherigen Monatsmodell, gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen fort, sofern die Parteien nichts anderes in Textform vereinbaren. Der Auftragnehmer bietet Bestandskunden die Umstellung auf diese Fassung an.
Stand: 22. Juli 2026 (Fassung 2)